Versicherungsrecht

Das Privatversicherungsrecht ist Vertragsrecht und befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Beteiligten des Versicherungsvertrages. Wesentliche Rechtsgrundlage und Erkenntnisquelle für die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag sind neben den individuellen Regelungen in der Versicherungspolice auch die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ und „Besonderen Versicherungsbedingungen“, die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu Grunde liegen.

Die gericht- und außergerichtliche Interessenvertretung unserer Mandanten, zu denen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen zählen, erfolgt sowohl in der Schaden- als auch in der Summenversicherung.

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit umfasst die Versicherungszweige der Lebensversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Gebäude- und Hausratversicherung.

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