Immobilien und privates Baurecht

Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die mit einem Grundstück verbunden sind. Davon umfasst ist die Ausgestaltung des Eigentums und des Erbbaurechts sowie Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Grundschuld. Auch Nachbarrecht fällt in diesen Bereich.

Darüber hinaus gehören auch das Wohnungseigentumsrecht sowie das Maklerrecht als Teile des Immobilienrechts in das Spektrum unserer Kanzlei.
Vom Baurecht umfasst sind das private Baurecht sowie das öffentliche Baurecht. Zum privaten Baurecht gehört die Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens, wozu u.a. der Architektenvertrag und Bauvertrag sowie jegliche andere Werkverträge, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen zählen.
Das öffentliche Baurecht regelt die Bebaubarkeit von Grundstücken sowie die Einhaltung von Vorschriften für einzelne Bauvorhaben.

Dank unserer Expertise ist es uns möglich, Sie im Immobilienrecht sowie dem gesamten Baurecht zu beraten.

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