Anna-K. Rippel-Fastenrath LL.M.
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht/ Fachanwältin für Arbeitsrecht

Anna-K. Rippel-Fastenrath absolvierte den Großteil ihres Jurastudiums an der Johann-Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main, bevor sie 2009 zunächst in der Rechtsabteilung einer Bank in Berlin tätig war, um anschließend in ein Industrieunternehmen zu wechseln.

Im Anschluss daran qualifizierte sich Frau Rippel-Fastenrath durch die Erlangung des akademischen Grades Master of Laws (LL.M.) und das zweite juristische Staatsexamen.

Während des juristischen Vorbereitungsdienstes war Frau Rippel-Fastenrath u.a. in der Rechtsabteilung der B. Braun Melsungen AG tätig, sowohl in der Firmenzentrale in Melsungen als auch im Ausland.

Anschließend folgte eine Tätigkeit als Assessorin in der Rechtsbehelfsstelle der Familienkasse Hessen, bevor Frau Rippel-Fastenrath als Anwältin in unsere Kanzlei eintrat. Seit 2019 ist sie Partnerin.

Frau Rippel-Fastenrath berät vornehmlich in Fragestellungen des allgemeinen Zivilrechts, präventiv, gestaltend und gerichtlich. Darüber hinaus zählen Straf- und öffentlich-rechtliche Mandate zu ihrem Aufgabengebiet.

Seit 2017 ist Frau Rippel-Fastenrath Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, welcher insbesondere auch die Bereiche des Nachbarschafts– und Pachtrechts umfasst.

Darüber hinaus ist Frau Rippel-Fastenrath seit 2020 Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Kontakt

Sekretärin: Marita Drescher
Telefon: (+)49 5663 504-123
Fax: (+)49 5663 504-423
E-Mail: sek.ak.rippel@kanzlei-gjb.de