Sozialrecht
Sozialrecht betrifft die Ausgestaltung des sozialen Netzes innerhalb Deutschlands. Betroffen ist unmittelbar jeder Bürger, da vom Sozialrecht die breite Vorsorge für alle Bereich des täglichen Lebens wie Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfälle umfasst sind. Kurzum die gesamte Organisation des Gesundheitswesens.
Die Expertise unserer Kanzlei umfasst Rechtsfragen im Bereich des Sozialrechts als Teil des öffentlichen Rechts. Dabei werden wir u.a. in den Bereichen der Sozialversicherung und Arbeitsförderung, der sozialen Entschädigung und Versorgung, der sozialen Förderung oder der soziale Hilfe bzw. Grundsicherung für Sie tätig. Dazu gehören selbstverständlich Verfahren vor den Sozialgerichten bei Ansprüchen wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.